Männer und Frauen sind gleichberechtigt…

…so sollte es sein!

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2

Theoretisch gilt das für ganz Deutschland. Fakt ist, das dies noch längst nicht der Fall ist. Um mit Asterix zu reden: Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Voreiflern bevölkerter Rat hört nicht auf, dagegen erbitterten Widerstand zu leisten:

„Wir wollen, dass Frauen die Hälfte am Haben und Sagen haben“ sprach Katja Mast, Vizin der SPD-Bundestagsfraktion, am 10.10.2020.

Schon 2018 war Angela Merkel zu hören: „Viele Frauen vor uns haben Opfer gebracht, hartnäckig gekämpft, dafür, dass Frauen mehr Rechte haben.“ Darüber hinaus geht sie darauf ein, dass die Stärkung der Rechte von Frauen immer weiter ausgehandelt werden sollte. Besonders in den Bereichen Familie, Arbeitswelt sowie in der Politik. „Der Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen geht weiter“. Eine schrittweise Gleichberechtigung ist in der CDU als Ziel für 2025 vereinbart.

Für Weilerswist spielt das offenbar keine Rolle: Bekanntlich hat die CDU keine einzige Frau im Rat, die SPD eine. In der Ratssitzung vom 5.11. wurde sehr schnell deutlich, dass es für die fälligen Abstimmungen eine gemeinsame Liste von CDU, SPD und FDP gab. Deshalb gilt es hier nachzutragen, dass mit Daniela Osbahr eine weitere Frau dieser Liste angehörte. Eine solche Listenvereinbarung ist durchaus legitim, das kreiden wir auch niemandem an:

Neben den Abstimmungen über stellvertretende Bürgermeister:innen und Ortsbürgermeister galt es eine:n Delegierte:n für die Delegiertenversammlung des Erftverbandes zu bestellen. In den Unterlagen wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Delegiertenversammlung unter die wesentlichen Gremien im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes NRW fällt. Dieses fordert für wesentliche Gremien einen Frauenanteil von 40 %, wobei nur aus zwingenden Gründen Ausnahmen zulässig sind.

Seitens der CDU wurde Jörg Pfahl nominiert – unter absoluter Missachtung der in der Vorlage und der Ratssitzung unter anderem von der Bürgermeisterin nochmals ausgesprochenen Hinweise auf das Landesgleichstellungsgesetz. Dies war für uns Anlass genug, Marcelle Kristen-Dechamps zur Wahl vorzuschlagen.

Mit den Stimmen aller (!) Angehörigen der eigentlich nur für die Bürgermeister:innenwahl vereinbarten Liste, sowie der AfD wurde Herr (!) Pfahl von der CDU gewählt. Der zwingende Grund ist uns zumindest nicht ersichtlich. Wenn die FDP Frau Osbahr oder die SPD Frau Uschmann, die einzigen Frauen dieses Listenzusammenschlusses, aufgestellt hätten, hätten wir auf eine Gegenkandidatur verzichtet. So aber scheint hier bei der CDU eine gewisse Versorgementalität wichtiger zu sein als die Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes, die beiden anderen Parteien hatten sich wohl schon zu sehr an das gemeinsame Abstimmen gewöhnt. Positiv zu erwähnen ist es, dass die Fraktionen UWV und die WKM  im Sinne des Gleichstellungsgesetzes gestimmt haben.

Trotzdem das Fazit: Bis im Weilerswister Rat die Gleichstellung angekommen ist, wird hier vorher noch mal über eine Hexenverbrennung nachgedacht…

Damit es anders kommt, werden wir GRÜNEN uns weiterhin für Gleichstellung stark machen und uns dafür einsetzen, dass für jede vom Rat zu wählende Position auch eine kompetente Frau zur Wahl stehen wird.  Wir freuen uns, wenn auch die CDU, SPD und FDP dies zukünftig beachten.

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