Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder

Niedrige Pauschale + Sitzungsgelder

Wir haben uns ja auf die Fahnen geschrieben, den Bürger:innen gegenüber Entscheidungen unsererseits transparent und nachvollziehbar zu machen. Das nehmen wir ernst. Nachdem schon allerorten sehr viel über Sitzungsgelder zu lesen war, hier eine Erklärung unseres Standpunktes:

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird sich in der konstituierenden Ratssitzung dafür aussprechen, die bisherige Regelung der Aufwandsentschädigungen beizubehalten. Es gibt vom Gesetz her zwei Möglichkeiten.

1) Zahlung ausschließlich über einen Pauschalsatz: Dieser liegt bei 228,50 €, unabhängig davon, wie viele Sitzungen das Ratsmitglied besucht hat… – da wird dann wie im Bundestag dem Vorschub geleistet, „nicht so wichtigen“ Sitzungen fernzubleiben.

2) Pauschale plus Sitzungsgeld: Das sind 123,50 € pauschal plus zzgl. 21,30 € je besuchter Sitzung.

Außerdem gilt es zu beachten, dass Fraktionsvorsitzende zusätzlich einen doppelten, bei Fraktionen mit mehr als 8 Mitgliedern sogar einen dreifachen Satz, erhalten. Ein Ausschussvorsitz wird ebenso mit einem zusätzlichen Pauschalsatz honoriert. Erst wenn jedes Ratsmitglied im Jahr 60 Sitzungen besuchen würde, kommen beide Varianten gleich auf. Wenn man nur Rats- und Ausschusssitzungen zählt, kommt man für die Jahre 2014-16 auf um die 30-32 Sitzungen im Jahr, in den Folgejahren auf nur 25 und in diesem besonderen Jahr auf gerademal 18. Auch wenn noch Fraktionssitzungen hinzugezählt werden, bedarf es also von allen Ratsmitgliedern auch entsprechenden Einsatz, um auf denselben Betrag wie bei der ausschließlichen Pauschale zu kommen.

Werden bei Ausschusssitzungen Ratsmitglieder durch sachkundige Bürger:innen vertreten, verringert sich zusätzlich die Anzahl möglicher Sitzungen für das einzelne Ratsmitglied. Fazit: Das bisherige Verfahren orientiert sich an realer Tätigkeit für die Bürger:innen.

Aktuell kommt noch eines hinzu. Angesichts der Corona-Pandemie gibt es die sinnvolle Überlegung, Ratssitzungen – nach der Konstituierung – mit personell halbiertem Rat durchzuführen: Ratssitzungen müssen Präsenzveranstaltungen sein, durch die Halbierung der Teilnehmer:innenzahl wird aber das Ansteckungsrisiko erheblich verringert. Das ist außerdem auch ein wichtiges Signal der Bevölkerung gegenüber. Mit der bisherigen Regelung statt des höheren Pauschalsatzes werden hier voraussichtlich zusätzliche Gelder eingespart.

Wir werden daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelung stimmen. Nach Ablauf des ersten Jahres des aktuellen Rates kann ja eine Modellrechnung erstellt werden, die prüft, welche Variante am Ende günstiger für die Weilerswister Bevölkerung gewesen wäre. Hätte sich das Modell der höheren Pauschale entgegen unserer Berechnungen tatsächlich als günstiger erwiesen, stimmen die GRÜNEN – im Interesse des leeren Gemeindesäckels – dann einer Änderung hin zu einer pauschalisierten Aufwandsentschädigung zu.

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