Lärmschutzmaßnahmen an den beiden Autobahnen

Ein konkreter Antrag, Mittelbereitstellung für Grunderwerb und Immissionsschutzmaßnahmen an den beiden Autobahnen bereitzustellen, wurde von uns bereits 1993 gestellt und ist damals von CDU, SPD und FDP abgelehnt worden.
Einen Teilerfolg konnten wir mit unserem Antrag vom 19.3.1992 erzielen. Der Lärmschutzwall auf dem Gelände der Kläranlage ist damals aus dem Bodenaushub, der bei der Kläranlagenerweiterung anfiel, errichtet worden.
Unser erneuter Antrag vom 17.1.2002 auf Mittelbereitstellung für Grunderwerb und Immissionsschutzmaßnahmen an den beiden Autobahnen ist von der CDU-Mehrheit bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.
Vor einigen Jahren ist ein sogenannter Flüsterbelag auf der A 61 aufgetragen worden. Das hat schon zu einer Lärmminderung geführt, jedoch hat auch der Verkehr weiter zugenommen.
Der Autobahnlärm ist in einigen Bereichen unserer Gemeinde unerträglich geworden und er macht nachgewiesenermaßen krank. Laut EU-Lärm Verordnung sind die Gemeinden zum Handeln aufgefordert.
Derzeit werden Lärmschutzwände an der A61 erneuert und auch verlängert. Ob das zu einer ausreichenden Lärmminderung führt
muss überprüft werden. Wir dürfen daher nicht zur Tagesordnung übergehen.

Unser Antrag vom 13.2.2009 ist vom Bürgermeister wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt worden.  Wenn wir nicht zuständig sind, müssen auf jeden Fall die zuständigen Stellen zum Handeln aufgefordert werden.


Unser Antrag vom 13.2.2009
Herrn Bürgermeister Armin Fuß
im Hause 13.2.2009
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen, im Haushaltsplan 2009 für den Ankauf von Grundstücken und für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahnen finanzielle Mittel einzusetzen.
Wir beantragen weiter, dass die Verwaltung Vorschläge zur effektivsten Lärm- und Immissionsminderung vorlegt und einen Finanzierungsplan erarbeitet. Zu prüfen ist ferner, ob Konjunkturfördermittel für die Maßnahmen beantragt werden können. Die Maßnahmen und Erfolge sollen im Haushaltsplan dokumentiert werden.
Begründung:
Im Flächennutzungsplan sind breite Flächen entlang der Bundesautobahnen für Immissionsschutzmaßnahmen vorgesehen um die Bevölkerung vor Lärm und Immissionen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Liane Traue
Fraktionsvorsitzende

Unser Antrag vom 17.1.2002
Herrn Bürgermeister Armin Fuß
Rat und Verwaltung der Gemeinde Weilerswist
Antrag zum Entwurf des Haushaltsplanes 2002 der Gemeinde Weilerswist
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen den Antrag, für das Jahr 2002 eine Summe von 200.000 Euro für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 1 und A 61 bereitzustellen. Der finanzielle Gesamtbedarf beträgt 2 Mio. Euro. Der Restbetrag ist in den Folgejahren bereitzustellen.
Begründung:
Die Gemeinde Weilerswist fordert seit Jahrzehnten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen. Wir wissen bereits seit Jahren, dass wir unseren Lärmschutz selbst bezahlen müssen. Wir brauchen auch nicht darauf zu warten, dass das Lärmschutzgutachten uns mitteilt, dass die Autobahn Lärm macht. Wir wissen es alle. Daher sollten wir den Grunderwerb tätigen sowie die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Folgende Kostenaufstellung hat die Verwaltung 1994 aufgestellt, davon ausgehend, dass die Erdmassen kostenlos angeliefert werden.
1. Grunderwerb
A 1 1,5 km x 20 m Breite
= 30.000 qm x 5,00 DM
= 150.000 DM
A 61 1,0 km x 20 m Breite
= 20.000 qm x 5,00 DM
= 100.000 DM

2. Verdichtung der Erdmassen

A 1 120.000 cbm x 10 DM
= 1.200.000 DM
A 61 100.000 cbm x 10 DM = 1.000.000 DM
3. Abdeckung mit Mutterboden
50.000 qm x 20 DM
 = 1.000.000 DM
4. Pflanzungen
20 Morgen x 25.000 DM
= 500.000 DM
5. Pflege und Unterhaltung
jährlich 50.000 qm x 1 DM
= 50.000 DM
Mit freundlichen Grüßen
Liane Traue

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