Ratsfraktion der GRÜNEN zur Größe von Ausschüssen

Nach unserer aktuellen Kenntnis wird es im neuen Rat neben den Pflichtausschüssen fünf freiwillige Ausschüsse geben. Wie diese Ausschüsse inhaltlich im Detail aussehen werden, werden wir am Donnerstag nach dem Treffen der Verwaltungsspitze mit den Fraktionsvorsitzenden berichten.

An dieser Stelle geht es uns um die Ausschussgröße:

In der Vergangenheit gab es Ausschüsse, die 21 oder sogar 23 Mitglieder hatten. Wenn man bedenkt, dass der Rat nach der Wahl geschrumpft ist und mit nun insgesamt 30 Mitgliedern 4 weniger hat als zuvor, ergibt es unserer Ansicht nach Sinn, von der bisherigen Größe abzurücken. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ausschüsse vor allem die Aufgabe haben, dem Rat kompetent zuzuarbeiten, und nicht, diesen zu ersetzen. Daher halten wir Erfahrungsaustausch und Informationsabgleich in einem kleineren Kreis für effektiver als in großer Runde – das kennt doch jede:r von uns.

Zum besseren Verständnis folgt ein kleiner Exkurs in die Vergabemodalitäten. Wie wird bestimmt, in welcher Stärke die Fraktionen in den Ausschüssen vertreten sein dürfen?

Hier kommen die Herren Hare und Niemeyer ins Spiel. Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren wird die Quote der Sitzverteilung berechnet, indem die Summe der Gesamtsitzzahl und der bei der Wahl erzielten Stimmen für die Partei, für die die Quote berechnet wird, durch die Gesamtstimmenzahl geteilt wird. Im zweiten Schritt wird das Ergebnis in den ganzzahligen Anteil und den Rest aufgespalten. Die runden Anteile bestimmen direkt die Sitzzahl der Fraktionen, die übrigen Sitze werden den Parteien in der Reihenfolge der Reste nach deren Größe zugewiesen. Sind die Divisionsreste gleich groß, entscheidet das Los darüber, welche Fraktion einen zusätzlichen Sitz bekommt.  Dieser letzte Schritt soll insbesondere einer Benachteiligung der kleinen Fraktionen vorbeugen.

Für uns in Weilerswist bedeutet das Folgendes: Würden wir uns auf kleine Ausschüsse mit 11 oder 13 Mitgliedern einigen, müsste zwar nicht gelost werden, allerdings wären die drei kleinen Fraktionen dann überproportional vertreten. Bei einer Ausschussgröße von 15 würde ein Sitz zwischen uns und der UWV ausgelost werden. Es können übrigens nicht beide Fraktionen einen Sitz bekommen, da dann eine gerade Sitzzahl in den Ausschüssen gegeben wäre, die bei Entscheidungen zu Patt-Situationen führen könnten, sodass unter Umständen keine Beschlussmehrheiten zustande kämen. Aus den genannten Gründen erachten wir für die gerade begonnene Legislaturperiode eine Ausschussgröße von 17 als sinnvoll: Es muss nicht gelost werden und das Wahlverhältnis wird dennoch bestmöglich abgebildet, ohne dass wir Mammut-Ausschüsse haben, die beinahe in Ratsgröße tagen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir eine höhere Ausschusszahl bekommen werden als bisher, halten wir dies für eine adäquate Lösung, die im Übrigen auch kostengünstiger ist als Ausschüsse mit noch mehr Mitgliedern.

Ergo: Sowohl im Interesse effektiver Arbeit als auch im Hinblick auf eine möglichst geringe finanzielle Belastung der Bürger:innen, plädieren wir dafür, eine Ausschussgröße von 17 Mitgliedern für alle Ausschüsse zur Diskussion stellen. Ausnahmen sind dabei die Pflichtausschüsse “Rechnungsprüfungsausschuss” und “Wahlausschuss”, die auch in der Vergangenheit mit noch weniger Mitgliedern auskamen. In den Kommunen unserer unmittelbaren Nachbarschaft sind die Ausschüsse übrigens zumeist noch kleiner.

Angesichts der Corona-Pandemie wiederholen wir an dieser Stelle unseren Appell – nach entsprechend herbeizuführendem Beschluss – Ratssitzungen personell halbiert durchzuführen! Ratssitzungen müssen Präsenzveranstaltungen sein. Durch die Halbierung der Teilnehmer:innenzahl wird zum einen das Ansteckungsrisiko erheblich verringert, zum anderen ist dies ein wichtiges Signal der Bevölkerung gegenüber: Die Ratsmitglieder gehen als gutes Beispiel voran und zeigen sich in der  Krise verantwortungsvoll!

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