2012
Wir beantragen hiermit, die Aufhebung des Beschlusses vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Gemeindeentwicklung vom 03. 05. 2012, Top 18.
Anstatt einen Investor zu beauftragen, soll die Gemeinde Weilerswist im Baugebiet Weilerswist – Süd in Eigenregie einen zweigruppigen Kindergarten bauen.
Für einen sechsgruppigen Kindergarten besteht derzeit kein Bedarf, da bei der Schließung bestehender Einrichtungen nur ein Zugewinn von Raum für eine Gruppe gewonnen wäre. Eine Vergabe an einen Investor wäre eine Verschwendung an Geld und Ressourcen, wie die folgenden Berechnungen zeigen werden.
Ein sechsgruppiger Ausbau würde die Gemeinde ein Grundstück von 3500 qm kosten, bei einem Quadratmeterpreis von 125.- Euro wären dies 437 500.- Euro, legen wir noch wie in der Vorlage 17/2012 vom 3. 5. 2012 veranschlagt, einen Zuschuss von 650 000.- Euro darauf, entstehen für die Gemeinde Kosten von 1 087 500.- Euro. Die Refinanzierung soll über den Verkauf der Immobilien erfolgen, in denen bis jetzt die Kindergärten Weilerswist-Bahnhofsallee und Müggenhausen untergebracht sind.
Baut die Gemeinde einen zweigruppigen Kindergarten (400 qm Gebäudefläche und 600 qm Außenfläche) selbst, kann von den 3500 qm eine Fläche von 2500 qm veräußert werden. Dies würde bei einem Quadratmeterpreis von 125.- Euro, der Gemeinde Einnahmen von 312 500 Euro (bei 175.- Euro/qm sogar 437 500.- Euro) einbringen. Würde die Gemeinde die 650 000.- Euro selbst für einen Kindergartenbau investieren, bliebe der Gemeinde in jedem Fall das 1000 qm große Grundstück mit der darauf errichteten Immobilie.
Wenn ein Investor den Kindergarten bauen sollte, verschenkt die Gemeinde praktisch 1 087 500.- Euro. Würde ein Investor bauen, käme der Mietzuschuss hinzu, da die Gemeinde die Differenz zwischen der vom Land gewährten Kindpauschale und der tatsächlichen Miete tragen müsste. Das wären im günstigsten Fall 840 512.- Euro auf 30 Jahre (Miete 11,75 Euro/qm bei Kindpauschale vom 9,62 Euro/qm), im ungünstigen Fall 2 718 510.- (Miete 14,52 Euro/qm bei Kindpauschale von 7,63 Euro/qm). Die bereitgestellten
650 000.- Euro werden auf die Miete angerechnet, in welcher Form ist unklar. Für die Gemeinde bliebe in jedem Fall ein Verlust.
Bei einem selbst errichteten Kindergarten kämen durch die Kindpauschale von 7,63/qm bei 320 qm Gebäudegröße im Laufe von 30 Jahren Mieteinnahmen von 478 976.- Euro in die Gemeindekasse, worüber sicher die Instandhaltungs-massnahmen am Gebäude finanziert werden könnten.
Zusätzlich zu den genannten Kosten müsste die Gemeinde noch Mittel zur Verfügung stellen für die Einrichtung des Kindergartens und für die Erstellung der Außenanlagen. Wesentlich niedriger liegen diese Kosten beim Bau eines nur zweigruppigen Kindergartens.
Beim Investormodell hätte die Gemeinde am Ende ein Grundstück, zwei Immobilien und Geld für Mietzahlungen verloren. Hinzu kommt, dass beim Investorenmodell der Kreis eine Patronatserklärung und die Gemeinde eine ergänzende Kostenübernahmeerklärung abgeben sollen.
Ein etwaiger Gewinn würde in jedem Fall dem Investor zu Gute kommen, während das Risiko die Gemeinde bzw. der Kreis tragen würden.
Neben den finanziellen Aspekten spricht für einen kleineren Kindergarten auch die Tatsache, dass kleine Einrichtungen auf kleine Kinder eine positivere pädagogische Wirkung zeigen. Massenbetriebe haben keinen fördernden Einfluss auf die Entwicklung von Kleinkindern. Zudem sind wohnortnahe Kindergärten einem „Kindergartentourismus“ vorzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Erika Riedmeier-Fischer Liane Traue
Ausschussmitglied Fraktionsvorsitzende
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