Entwicklung und Schutz der Landschaft im Landschaftsplan Weilerswist

Entwicklung und Schutz der Landschaft im Landschaftsplan Weilerswist

Unsere Anregungen und Stellungnahmen sowie unser Antrag  zum Landschaftsplanentwurf können nachfolgend gelesen werden.
Die Mehrheit im Rat interessierte sich nicht für unsere Anregungen und lehnte unseren Antrag ab. Unsere Vorschläge sind jedoch im weiteren Verfahren bei den Landschaftsplanern teilweise berücksichtigt worden. Der Landschaftsplan ist 2004 rechtsgültig geworden.

Unser Antrag vom 3.2.2003
Antrag zum Landschaftsplanentwurf Weilerswist
wir können Ihrer Vorlage (V80/2002 2. Ergänzung) zum Landschaftsplanentwurf nicht zustimmen.
Nach Durchsicht der Unterlagen kann man feststellen, dass die Ortslagenabgrenzungs- und Ortsabrundungssatzungen der einzelnen Ortsteile der Gemeinde Weilerswist nicht berücksichtigt worden sind. Dadurch werden die ökologischen Flächen und die Pufferzonen zwischen Wohnbebauung und Agrarflächen durch den Landschaftsplan nicht gesichert.
Wir beantragen daher, auf die Grenzen der Ortslagenabgrenzungs- und Ortsabrundungssatzungen zurück zu gehen.
Begründung:
Um Planungssicherheit für Entscheidungen in den Ausschüssen und im Rat zu erhalten, hat die Gemeinde über viele Jahre hinweg die Ortslagenabgrenzungs- und Ortsabrundungssatzungen
erarbeitet. Dies hat sowohl die Verwaltung als auch die Ausschuss- und Ratsmitglieder sehr viel Zeit und Aufwand gekostet. Die Kosten für Ausschusssitzungen und für die Planungsbüros waren immens hoch, zumal die Pläne immer wieder in den Sitzungen von den Planern zur Beratung und Diskussion vorgestellt worden sind. Für diese Planungsleistung bitten wir um eine Kostenaufstellung.

Mit freundlichen Grüßen
Liane Traue
Fraktionsvorsitzende

 
25.11.2002
Stellungnahme zum Landschaftsplan Weilerswist

bei Durchsicht des vorliegenden Landschaftsplanes ist festzustellen, dass er weder aus dem ehemaligen Potenzial noch aus den Bodenwertkarten entwickelt wurde.
Die Tranchotkarten können hier in Verbindung mit den Bodenwertkarten mögliche Entwicklungspotenziale aufzeigen: Durch die Industriealisierung der Landwirtschaft verschwanden zwischen Weilerswist und Metternich große Waldflächen, die eine geringe Bodenwertigkeit aufweisen. Die Entfernung der Drainagen und die erneute Anpflanzung von Waldflächen in diesem Bereich würde zu einer günstigen Entwicklung führen. Ferner ist aus denTranchotkarten der Verlust von Hutungen und Wiesen, staunassen Mulden und Tümpeln zu erkennen, der durch die Drainagen und durch die industrielle Landwirtschaftsnutzung zu beklagen ist. Eine Entwicklung von Trittsteinbiotopen westlich von Weilerswist in der Biotopver-netzung könnte auch hier durch Entfernung der Drainagen nach Vorbild der Tranchotkarten zu einer Verbesserung des Naturhaus-haltes führen.
Die Erft- und die Swistniederungen waren die natürlichen Biotopver-netzungssysteme und waren regelmäßig Überschwemmungsgebiete.
Die Erft in Weilerswist war mit zehn Metern Breite und zwei Metern Tiefe ein reißender Fluß, der sich damals noch unbegradigt, durch breite Grünflächen schlängelte.
Bei Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohle-tagebau sind in der Zukunft wieder flurnahe Wasserstände zu erwarten. Im Landschaftsplan fehlen für diese wichtigen
Flächen Festsetzungen zur Entwicklung. Auf den Flächen, die im Plan als Landschaftsschutzgebiete in den Erft- und Swistauen ausgewiesen wurden — Größe insgesamt 643,7 ha — sind weder Anpflanzungen noch Pflegemaßnahmen vorgesehen.
Von einer Verbesserung der Flussläufe, Abflachung der Uferböschungen und Entwicklung hin zu einem natürlichen Flusslauf ist keine Rede. Der § 26 BnatSchG sieht für Landschaftsschutz-
gebiete nicht nur die Erhaltung, sondern auch die Entwicklung oder die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts vor. Somit verstößt dieser Landschaftsplan gegen die Vorschriften.
Weiter ist festzustellen, dass der Biotopverbund mangelhaft ist. Für den Biotopverbund werden die Drainagegräben vorgeschlagen und lediglich punktuell bepflanzt. Das ist für eine
Entwicklungsfestsetzung nicht ausreichend. Es ist auch nicht ausreichend, Ausgleichsmaßnahmen, die durch Eingriffe in der Bauleitplanung erfolgen müssen, als Entwicklung zu deklarieren.
Dieser Landschaftsplan ist in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Landwirten entstanden und hat keine eigene Entwicklungsdynamik.

Mit freundlichen Grüßen
Liane Traue
Fraktionsvorsitzende

 

An den Landrat des Kreises Euskirchen
20.1.2003
Information zum Landschaftsplanentwurf, hier: Steinkauzvorkommen in Lommersum

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gebiete südlich der Derkumer Straße in Lommersum, hinter den Häusern “Auf dem Driesch” und “Flittergasse” in Richtung der Peilsmühle sowie die “Maasstraße” in Richtung Erft sind Lebensräume des Steinkauzes und anderer Eulenarten. Dies bestätigen Anwohner.

Im Landschaftsplanentwurf sind diese Flächen nicht unter Schutz gestellt. Diese Wiesenflächen müssen auch weiterhin als Lebensraum für den Steinkauz erhalten und unter Schutz gestellt werden. Diese Kenntnisse sollten mit in die Beratungen zum Landschaftsplanentwurf einfließen.
(siehe Anlage: Ausschnitt aus dem Landschaftsplanentwurf)

Gleiches Schreiben geht an die Gemeinde Weilerswist.

Mit freundlichen Grüßen
Liane Traue
Fraktionsvorsitzende

 

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