Fahrradsatzung

2012
Wir beantragen hiermit die Zukunft der Gemeinde Weilerswist als fahrradfreundliche Kommune zu gestalten.
Der Klimawandel erfordert eine Unterstützung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten.
Andere Gemeinden liefern dafür bereits Vorbilder mit einer „Fahrradsatzung“, die die Unterstützung des Fahrrads als Verkehrsmittel zum Ziel hat (z. B. München, aber auch eine kleinere Gemeinde wie Troisdorf). Mit Wirkung vom 1. Juni 2006 an schreibt die Bauordnung Nordrhein-Westfalen vor, dass neben Autostellplätzen auch Fahrradabstellplätze zu errichten sind (Absatz 2 des § 51 BauO NRW Satz 1).

Neben der Errichtung der Fahrradstellplätze ist auch der weitere Ausbau von Fahrradwegen erforderlich.

  • Darum fordern wir, dass die Gemeinde Weilerswist eine Fahrradsatzung beschließt. Bei künftigen Bauvorhaben sollen die Bauherren nicht nur Auflagen zur Bereitstellung von Stellflächen für PKWs erfüllen, sondern auch für Fahrräder. Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern sollen geeignete Stellplätze für Fahrräder ausgewiesen werden. Mit geeignet ist in diesem Fall gemeint, dass die Stellplätze gesichert und wetterfest überdacht sein müssen.
  • Auch im Bereich gewerblich genutzter Gebäude sollen Fahrradstellplätze für Mitarbeiter und Kunden vorgehalten werden.
  • Um insgesamt den Ausbau zu einer fahrradfreundlichen Kommune zu fördern muss bei der Neugestaltung der Kölner Strasse und der Bonner Strasse  besonderes Gewicht darauf gelegt wird, dass diese Strassen in Zukunft von Radfahrern so gefahrlos wie möglich benutzt werden können. Zudem sollen die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder verbessert werden.
  • Der Ausbau des Fahrradwegenetzes ist insbesondere bei den Ortsverbindungen zwischen Weilerswist und Erftstadt, sowie zwischen Metternich und Heimerzheim verbesserungsbedürftig, bzw. einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Riedmeier-Fischer                                              Liane Traue
Ausschussmitglied                                       Fraktionsvorsitzende

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