Verkauf von Gemeindeland

Antrag 13.03.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

an die Gemeindevertreter haben Sie den Antrag gestellt, als Privatperson Gemeindeland zu erwerben. Es handelt sich um Waldflächen an der L194 in Höhe des Swisterbergs.

Die Frage stellt sich erst einmal: Warum sollte die Gemeinde Land verkaufen? Wir wollen die Vor- und Nachteile einmal gegenüberstellen.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits 2002 nicht mehr in der Gemeinde Weilerswist ausgeführt, weil es, nach Aussagen der Verwaltung, keine gemeindeeigenen Flächen gab. Darum wurden diese, wenn sie nicht im Bebauungsplan-gebiet ausgeglichen werden konnten, in anderen Kommunen des Kreises Euskirchen durchgeführt. Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen – Bau der Reithalle in Klein Vernich, wurden 20.000 Euro an den Kreis gezahlt. In der Gemeinde Dahlem, wurden 4 ha Wald mit standortgerechten Gehölzen ökologisch aufgewertet. Das sind nur zwei Beispiele. Weilerswist hat 2007 mit der Landwirtschaftsnahen Stiftung „Rheinische Kulturlandschaft“, einen Vertrag abgeschlossen, damit diese 25 Jahre auf Gemeindegrund, ökologischen Anbau betreibt. Statt Pachteinnahmen zu bekommen, zahlte die Gemeinde 245.000 Euro in die Stiftung für eine nicht nachhaltige Maßnahme. Die Bürger der Gemeinde Weilerswist haben nach unserer Ansicht zuviel bezahlt, ohne einen adäquaten ökologischen Ausgleich zu bekommen.

Es ist daher gut, dass die Gemeinde im Gegensatz zu bisherigen Aussagen, über gemeindeeigene Flächen verfügt. Auf diese Flächen kann die Gemeinde, die auch in Zukunft Ausgleichsflächen braucht, zugreifen. Das spart Ausgaben und verbessert die Lebensqualität in Weilerswist.
Nehmen wir an, ein Streifen des begehrten Grundstücks entlang der L194 wird in Zukunft, zu Bauland erklärt, so müsste die Gemeinde, wie es jüngst bei der Bebauung „Am Dinghaus“ oder der Bebauung der Erftauen war, die Infrastrukturkosten tragen, während der Grundstückseigentümer die Gewinne macht. Die Gemeinde Weilerswist ist auch wegen dieser Politik zur Schuldengemeinde geworden. Der geringe Verkaufserlös kann den Schaden den die Gemeinde durch den Verkauf erleiden würde, nicht aufheben. Grund und Boden ist nicht beliebig vermehrbar und behält und steigert seinen Wert, im Gegensatz zum Geld.
Wir beantragen, das Grundstück zum Wohle der jetzigen und der zukünftigen Bürger nicht zu veräußern.

Mit freundlichen Grüßen

Liane Traue
Fraktionsvorsitzende

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