Weilerswist könnte 19,5 Millionen Euro verlieren

Kölnische Rundschau 17.12.16

Weilerswist könnte 19,5 Millionen Euro verlieren

Gemeinde streitet sich wegen Swap-Geschäften mit Kreditinstituten vor Gericht

Von Bernd Zimmermann

Weilerswist. Hat die Gemeinde Weilerswist mit Finanztermingeschäften 12,4 oder im schlimmsten Fall sogar 19,5 Millionen Euro verzockt? Auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schilderte der Leiter des Fachbereichs Finanzdienste, Johann Hüppeler, in wenigen Worten, was die Geschäfte, die vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen worden waren, die Gemeinde kosten könnten. Die Grünen-Ratsfrauen Liane Traue und Dr. Elisabeth Danninger bemängeln, dass es um die hochriskanten Geschäfte still geworden sei und sie sogar keinerlei Eingang in den Haushalt gefunden hätten. Derzeit, so Hüppeler, rechne die Verwaltung mit einem Verlust aus diesen Finanztermingeschäften, die die Gemeinde damals mit der WestLB abgeschlossen hatte. Das Defizit aus diesen sogenannten Swap-Geschäften belaufe sich nach aktuellem Stand auf möglicherweise 12,4 Millionen Euro. Im schlimmsten Fall könnten sie sich aber auf 19,5 Millionen Euro summieren. Dabei hatte die Kommune, laut Hüppeler Empfehlungen der West LB und der Kreissparkasse Euskirchen vertrauend, mit Gewinnen aus den Zinswetten gerechnet.

Verlustrückstellungen in der Jahresrechnung

Anfangs habe die Gemeinde auch tatsächlich Gewinne aus diesen mittlerweile als hochriskant eingestuften Geschäften erzielt. Doch in den vergangenen Jahren habe sie Verluste erkennen und ausgleichen müssen. Der Erste Beigeordnete René Strotkötter erläuterte dieser Zeitung die sogenannten Drohverlustrückstellungen, die die Kommune seit geraumer Zeit jährlich in die Jahresrechnung einstelle, um den möglichen Verlust auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. “Dabei geht es aber vor allem darum, die möglichen Risiken darzustellen, von denen wir aber hoffen, dass sie nicht eintreten”, so Strotkötter.

Mehrere Kommunen hätten schon erfolgreich gegen die Bank geklagt, für die Gemeinde Weilerswist stehe ein Prozesstermin im Juni nächsten Jahres an. Dabei werde die Gemeinde geltend machen, falsch beraten und nicht hinreichend auf die Risiken der Derivat-Geschäfte hingewiesen worden zu sein. Mit dieser Argumentation hatten auch schon andere Kommunen wie etwa Hückeswagen einen juristischen Erfolg erzielt. Da man aber nie wissen könne, wie das Gericht entscheide, müsse man die Risiken auch im Haushalt abbilden. Gebe das Gericht der Bank Recht, dann müsse die Kommune sogar die volle Summe aufbringen, also 19,5 Millionen Euro. Nachdem die Kommune 2013 einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt habe, habe sie auch die fälligen Beträge nicht mehr an die Bank gezahlt.

In der Summe von 19,5 Millionen Euro seien auch die Anwalts- und Gerichtskosten enthalten. “Wir gehen aber davon aus, nachdem es zahlreiche Urteile zugunsten betroffener Kommunen gegeben hat, dass wir siegen werden”, sagte Strotkötter. Abgeschlossen hatte die Gemeinde die Swap-Verträge nach Angaben des ehemaligen Bürgermeisters Armin Fuß (CDU) auf der Grundlage eines Runderlasses des Landesinnenministeriums, der Anfang des 21. Jahrhunderts dem Finanzmanagement der Kommunen neue Möglichkeiten eröffnete.

Die Gemeinde Weilerswist habe – wie andere Kommunen damals auch – versucht, mit Hilfe der Swap-Verträge günstigere Zinskonditionen für verschiedene langfristige Darlehen zu erreichen. Von riskanteren Derivat-Verträgen habe die Gemeinde die Finger gelassen, “weil für uns Sicherheit höchste Priorität hatte”, so Armin Fuß auf Anfrage dieser Zeitung. Jetzt gehe es um die Frage, ob die betreibenden Banken, die die Swap-Verträge seinerzeit eingeleitet hatten, ordnungsgemäß auch über deren Risiken aufgeklärt hatten.

TAUSCHGESCHÄFT

Die Angebote der West LB zu Beginn des 21. Jahrhunderts sollten der Zinsoptimierung dienen. Dabei handelte es sich um Finanzderivate, also Wetten auf eine bestimmte Zinsentwicklung, sogenannte Swap-Verträge. Der englische Begriff “Swap” bedeutet (Aus)Tausch.

Viele Kommunen in NRW hatten sich darauf eingelassen. Mit der Frage, ob sie von den Banken richtig und ausreichend beraten wurden, beschäftigen sich die Gerichte.

2011 fällte der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, mit dem die Deutsche Bank wegen Falschberatung bei Swap-Geschäften zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde. Seitdem klagten rund 50 Kommunen – unter ihnen die Gemeinde Weilerswist. (sch/hn)


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