Der Wahlauschuss hat derzeit keine Mitglieder.
Dem Wahlausschuss obliegen die ihm im Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Aufgaben.
Diese Seite nutzt das freie Wordpress-Theme Urwahl3000. Erstellt mit ❤ von Design & Kommunikation im modulbüro.