Haupt- und Finanzausschuss

HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS (HaFin)

Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein nach § 57 der Gemeindeordnung NRW vorgeschriebener Ausschuss des Rates. Ihm sitzt die Bürgermeisterin vor, die hier auch stimmberechtigt ist, und er setzt sich aus 19 Mitgliedern des Gemeinderates zusammen.

Dem HaFin obliegt die  Planung der Verwaltungsaufgaben. Er bereitet die Haushaltssatzung vor und trifft, soweit kein anderer Ausschuss hierfür zuständig ist, die für die Ausführung des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen.

Er berät über alle Angelegenheiten finanzieller Art, die der Zuständigkeit des Rates unterliegen und nicht an andere Ausschüsse delegiert werden können.

Weiterhin beschäftigt er sich mit Angelegenheiten, für die kein anderer Ausschuss zuständig ist und koordiniert inhaltlich widersprüchliche Empfehlungen von Fachausschüssen, bevor er eine abschließende Empfehlung an den Gemeinderat formuliert.


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